Preise

 

Zur Anlage 1 Service Providing (ASP)-Vertrag

agilea Fitnessstudio-Softwareanwendungen

 

Weitere Leistungen und Preise

 

Support: Der Kunde kann Supportanfragen an die escrea GmbH bevorzugt per E-Mail an: support@agilea.com stellen.

 

Für Supportleistungen gelten folgende Preise:

Supportleistung Abrechnungseinheit Preis pro Einheit
Störungsmeldung via E-Mail Pro Anfrage In Studiolizenz enthalten
Supportanfrage via E-Mail Pro Anfrage In Studiolizenz enthalten
Störungsmeldung via Telefon: Mo-Fr.  9:00-16:30 Uhr Pro angefangene 15 Minuten In Studiolizenz enthalten
Supportanfrage via Telefon: Mo-Fr.  9:00-16:30 Uhr Pro angefangene 15 Minuten 30,00 €

 

Aktuelle Telefonnummern und Support Mailadressen finden Sie auf der Startseite der agilea Mitgliederverwaltung.

 

Trainings, Schulungen und Systemeinrichtung:

Leistung Abrechnungseinheit Preis pro Einheit
Ersteinrichtung des Systems, Einrichten und Konfigurieren der Zugriffssoftware über Fernwartung Pro angefangene 15 Minuten Individuelles Angebot
Online-Schulung Pro angefangene 15 Minuten 30,00 €
Vor-Ort Schulung Pro Tag 6 Stunden Schulung 900,00 € zzgl. Reisekosten ab Dortmund

 

Sonstige Leistungen:

Leistung Abrechnungseinheit Preis pro Einheit
Weiter Dienstleistungen Stunde 120,00 €
Software-Entwicklung Stunde 150,00 €
Erstellen von Reports Stunde 150,00 €
Reisekosten Pro Kilometer 0,70 € / km

 

Reisezeit gilt als Dienstleistungszeit und wird entsprechend abgerechnet. Verpflegungsmehraufwand und Hotelkosten werden nach Aufwand abgerechnet.

 

Vereinbarungen zu Leistungen und Preise für die Unterstützung bei/nach Vertragsende:

Leistung Abrechnungseinheit Preis pro Einheit
Erstellen von Datenexporten / Sonstiges Pro angefangene 60 Minuten 150,00 €

 

 

Der Anbieter ist dazu berechtigt, die oben genannten Preise regelmäßig zu überprüfen und den aktuellen Marktbedingungen anzupassen. Preisänderungen werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.

 

 

Gebühren zur Rücklastschriften

Der Anbieter behält sich vor, dem Kunden die durch Rücklastschriften entstehenden Gebühren in tatsächlicher Höhe weiterzubelasten, sofern der Kunde die Rücklastschrift zu vertreten hat.

 

 

gültig ab 01.05.2026